
Über Gründerraum
Die Idee ist einfach. Das Projekt „GründerRaum nachhaltig entwickeln“ schafft erschwingliche Räumlichkeiten für Jungunternehmer*innen und kleine und mittlere Unternehmen in attraktiver Zentrumslage. Es werden ausschließlich bestehende Objekte in Ortszentren saniert bzw. umgebaut. Für den schlüsselfertigen Ausbau bekommen Immobilienbesitzer*innen eine Förderung durch Beschluss der Region vom Regionalressort des Land Steiermark von bis zu € 100.000. Dafür profitieren Unternehmer*innen, die sich in der Region niederlassen wollen, von verringerten Mieten.
Über uns
Projektträger ist die Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH. Sie begleitet die Umsetzung von GründerRaum, das heißt sie prüft die Projektwerber*innen, ihre Projektansätze und die vereinbarten Kriterien zur Förderung. Das Regionalmanagement unterstützt beim Abschluss des Fördervertrags, übersieht den Projektablauf und prüft die zweckmäßige Verwendung der Förderungen. Die Kampus GmbH unterstützt im Auftrag des Regionalmanagements die professionelle Projektabwicklung.
Die Finanzierung erfolgt durch das Land Steiermark-Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung und auf Basis des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetztes 2018
Bisher erfolgreiche 23 Projekte umgesetzt!

Über den Ablauf
Immobilienbesitzer*innen können um eine Förderung für die Sanierung bzw. Umbau ihrer Immobilie zum Status „schlüsselfertig“ ansuchen. Die Liegenschaft muss einige Voraussetzungen erfüllen, wie etwa eine bestehende Baugenehmigung und einen Kanalanschluss. (Alle baulichen Maßnahmen, um die Mindestanforderungen erfüllen zu können, müssen durch Eigenmittel des Besitzers oder der Besitzerin bezahlt werden.)
Die Auswahl der Immobilien für die Förderung erfolgt anhand verschiedener Kriterien: Zentrale Lage, gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Rad, die nachhaltige Sanierung des Objekts und die Bonität des/der investierenden Eigentümers bzw. Eigentümerin sind maßgebend. Ist die Standortgemeinde mit der Wahl der Immobilie für die Förderung einverstanden, folgt der Beschluss durch die Regionalversammlung der östlichen Obersteiermark.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Immobilienbesitzer*innen um eine Förderung ansuchen. Die Finanzierungsvereinbarung wird direkt mit dem Land Steiermark abgeschlossen. Förderungen erreichen bis zu 50% der getätigten Investitionskosten, jedoch maximal € 100.000 pro Projekt.
Um mehr über nötige Voraussetzungen, Auswahlkriterien und das Prozedere zu erfahren, kontaktieren sie Fr. Bettina Burgsteiner-Koch per
FÜR EIN INFORMATIVES ERSTGESPRÄCH.