Über Gründerraum
Die Idee ist einfach. Das Projekt „GründerRaum nachhaltig entwickeln“ schafft erschwingliche Räumlichkeiten für Gründer*innen und kleine und mittlere Unternehmen in attraktiver Zentrumslage. Es wird auschließlich die Sanierung bzw. der Umbau bestehender Objekte in Ortszentren unterstützt. Für den schlüsselfertigen Ausbau können Immobilienbesitzer*innen eine Förderung bekommen. Im Gegenzug profitieren Unternehmer*innen von längerfristig verringerten Mieten der sanierten bzw. umgebauten Objekte. Dieses Modell verbindet die Belebung von Ortskernen und Innenstädten mit Maßnahmen zur Leerstandreduzierung und der Förderung von Gründer*innen und Unternehmen.
Über uns
Die Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH begleitet die Umsetzung von GründerRaum-Vorhaben, das heißt, sie prüft die Projektwerber*innen, ihre Projektansätze und die vereinbarten Kriterien zur Förderung. Das Regionalmanagement unterstützt beim Abschluss des Fördervertrags bis hin zur Endabrechnung, übersieht den Projektablauf und prüft die zweckmäßige Verwendung der Förderungen.
Bisher erfolgreiche 23 Projekte umgesetzt!
Über den Ablauf
Immobilienbesitzer*innen können um eine Förderung für die Sanierung bzw. Umbau ihrer Immobilie zum Status „schlüsselfertig“ ansuchen. Die Liegenschaft muss einige Voraussetzungen erfüllen, wie etwa eine bestehende Baugenehmigung und einen Kanalanschluss. (Alle baulichen Maßnahmen, um die Mindestanforderungen erfüllen zu können, müssen durch Eigenmittel des Besitzers oder der Besitzerin bezahlt werden.)
Die Auswahl der Immobilien für die Förderung erfolgt anhand verschiedener Kriterien: Zentrale Lage, gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Rad, die nachhaltige Sanierung des Objekts und die Bonität des/der investierenden Eigentümers bzw. Eigentümerin sind maßgebend. Ist die Standortgemeinde mit der Wahl der Immobilie für die Förderung einverstanden, folgt der Vorschlag zur Beschlussfassung der Förderung durch die Regionalversammlung der östlichen Obersteiermark.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Immobilienbesitzer*innen um die Förderung ansuchen. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Steiermark und auf Basis des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetztes 2018. Die Finanzierungsvereinbarung der einzelnen Projektträge*innen wird direkt mit dem Land Steiermark abgeschlossen. Förderungen erreichen bis zu 50% der getätigten Investitionskosten, jedoch maximal € 100.000 pro Projekt.
Um mehr über die Förderung, nötige Voraussetzungen und das Prozedere zu erfahren, kontaktieren sie Hr. Christof Moser per
FÜR EIN INFORMATIVES ERSTGESPRÄCH.